Sicherheitstechnische Betreuung

  • Bestellung einer Sicherheitsfachkraft nach DGUV Vorschrift 2 und Übertragung der im ASiG und in der DGU Vorschrift 2 Anlage 2 genannten Aufgaben
  • Beratung der leitenden Mitarbeiter zu allen Fragen des Arbeitsschutz
  • Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
  • Beobachtung der Maßnahmen des Arbeitschutzes und Unfallverhütung durch regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten
  • Beratung bei der Auswahl und Achten auf Benutzung der Körperschutzmittel
  • Ermittlung der Ursachen von Arbeitsunfällen, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Ursachenbeseitigung
  • Hinwirken auf das richtige Verhalten der Beschäftigten,